Zusammensetzung des Parlaments: Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag?
Der Bundestag hat seit 2025 exakt 630 Sitze. Erfahren Sie, wie die Wahlrechtsreform die Parlamentsgröße verändert hat und wie sich die 630 Abgeordneten zusammensetzen.
Von Inge Höger 9 Min. Lesezeit

Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag? Die Antwort ist seit der Bundestagswahl 2025 eindeutiger als je zuvor: 630 Sitze – nicht mehr, nicht weniger. Was nach einer einfachen Zahl klingt, steckt voller politischer Geschichte, juristischer Auseinandersetzungen und einer grundlegenden Reform des deutschen Wahlrechts. Dieser Artikel erklärt, wie der Bundestag zu seiner heutigen Größe kam, wer die 630 Abgeordneten sind und was sie eigentlich tun.
Die gesetzliche Mitgliederzahl: Warum der Bundestag heute 630 Sitze hat
Der Bundestag ist das Herzstück der deutschen Demokratie – das direkt gewählte Parlament, das Gesetze beschließt, die Bundesregierung kontrolliert und den Bundeskanzler wählt. Seine gesetzliche Regelgröße ist im Bundeswahlgesetz festgeschrieben und beträgt seit der Reform im Jahr 2023 exakt 630 Mandate.
Diese Zahl ist kein Zufall, sondern das Ergebnis politischer Abwägung. Deutschland hat 299 Wahlkreise, in denen je ein Direktkandidat per Erststimme gewählt wird. Die übrigen Sitze werden über die Landeslisten der Parteien vergeben, proportional zu den Zweitstimmenergebnissen. Das System soll Regionalvertretung und Verhältniswahlrecht miteinander verbinden – ein Kompromiss, der in der Praxis lange zu einem erheblichen Aufblähen des Parlaments geführt hatte.
Bis zur Reform der 20. Wahlperiode kannte das Wahlrecht eine faktisch unbegrenzte Parlamentsgröße: Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewann als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Ausgleichsmandate für die übrigen Parteien kamen hinzu, um die Proportionalität wiederherzustellen. Das Resultat: Der Bundestag wuchs weit über seine Regelgröße von 598 Sitzen hinaus.
Wer verstehen will, wie Stimmen in Mandate umgerechnet werden, findet in der Erklärung zu Erst- und Zweitstimme eine gute Grundlage. Denn das Zusammenspiel beider Stimmen ist der Schlüssel zur Parlamentsgröße – und zur gesamten Reformdebatte.
Von 736 zu 630: Die Auswirkungen der Wahlrechtsreform 2024/2025
Der 20. Bundestag, der von 2021 bis 2025 amtierte, hatte 736 Abgeordnete – und war damit das größte frei gewählte Parlament der Welt. Dieser Rekord war politisch peinlich und praktisch teuer. Mehr Abgeordnete bedeuten mehr Büros, mehr Mitarbeitende, mehr Ausschussrunden, mehr Kosten. Verschiedene Bundesregierungen hatten das Problem erkannt, sich aber jahrelang nicht auf eine Lösung einigen können.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP brachte schließlich 2023 eine tiefgreifende Wahlrechtsreform durch den Bundestag. Der Kernmechanismus: die sogenannte Zweitstimmendeckung. Sie besagt, dass keine Partei mehr Sitze erhält, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen – auch wenn sie in mehr Wahlkreisen direkt gewonnen hat. Direktmandate können damit gestrichen werden, selbst wenn ein Kandidat im eigenen Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat.
Das war verfassungsrechtlich umstritten. Die CSU klagte vor dem Bundesverfassungsgericht, weil das Prinzip des Direktmandats in Frage gestellt wurde. Das Gericht bestätigte die Reform jedoch im Juli 2024 im Wesentlichen – mit kleinen Korrekturen, aber ohne die Grundarchitektur zu kippen.
Parlamentsgröße im Vergleich
- Bundestag (2017–2021): 709 Abgeordnete
- Bundestag (2021–2025): 736 Abgeordnete
- Bundestag (ab 2025): 630 Abgeordnete (feste Obergrenze)
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 trat das neue Wahlrecht erstmals in Kraft. Das Ergebnis: Der 21. Deutsche Bundestag hat exakt 630 Abgeordnete – keine Über- und keine Ausgleichsmandate. Die Bundestag-Sitzverteilung 2025 spiegelt damit zum ersten Mal seit Jahrzehnten die Zweitstimmenergebnisse ohne Korrekturfaktoren wider.
Für die CDU/CSU bedeutete das in einzelnen Wahlkreisen, dass erfolgreiche Direktkandidaten keinen Sitz erhielten, weil das Kontingent der Partei bereits ausgeschöpft war. Ein politisch brisanter Effekt, der die Legitimität des neuen Systems weiterhin diskutiert werden lässt.
Die Zusammensetzung des Parlaments: Fraktionen, Frauenanteil und Altersstruktur
630 Abgeordnete im Bundestag sind keine homogene Masse – sie unterscheiden sich nach Parteizugehörigkeit, Geschlecht, Alter und Herkunft. Die Zusammensetzung des 21. Bundestages gibt Aufschluss darüber, wen das deutsche Wahlvolk 2025 ins Parlament geschickt hat.
Fraktionen und ihre Stärke
Fraktionen sind die organisatorischen Grundeinheiten des Bundestages. Parteien, die mindestens fünf Prozent der Mandate innehaben oder mindestens drei Direktmandate errungen haben, können eine Fraktion bilden. Die Fraktionsstärke entscheidet über Redezeiten, Ausschusssitze und finanzielle Ressourcen.
Im 21. Bundestag sind nach dem Wahlergebnis vom Februar 2025 die CDU/CSU als stärkste Kraft vertreten, gefolgt von der AfD, der SPD, den Grünen und der FDP. Die SSW (Südschleswigscher Wählerverband) ist mit einem Sitz vertreten und bildet keine Fraktion. Die Linke scheiterte an der Fünfprozenthürde, zog aber über Direktmandate ein – jedoch knapp unter der Fraktionsstärke, was ihren parlamentarischen Handlungsspielraum einschränkt.
Frauenanteil im Bundestag
Der Frauenanteil im Bundestag liegt im 21. Bundestag bei rund 32,4 Prozent – das entspricht etwa 204 der 630 Abgeordneten. Das ist eine leichte Verbesserung gegenüber dem 20. Bundestag (34,8 Prozent bei absolut mehr Mandaten), gemessen an der absoluten Zahl aber ein Rückgang. Die Debatte um Parité-Gesetze und verbindliche Listenquoten ist damit nicht beendet, sondern eher neu entfacht.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Schweden, Norwegen und Island erreichen Frauenanteile von über 45 Prozent in ihren Parlamenten, während andere EU-Staaten deutlich unter dem deutschen Wert bleiben.
Altersstruktur
Das Durchschnittsalter der Abgeordneten im 21. Bundestag beträgt 47,1 Jahre. Das ist ein moderater Rückgang gegenüber früheren Wahlperioden und zeigt, dass mehr jüngere Kandidatinnen und Kandidaten den Sprung ins Parlament geschafft haben. Der jüngste Abgeordnete war bei seinem Einzug 19 Jahre alt, der älteste 76. Die Altersspanne ist damit beträchtlich – was grundsätzlich als Stärke des repräsentativen Systems gelten kann.
Aufgaben und Pflichten: Was machen die Abgeordneten im Bundestag?
Wer fragt, was der Bundestag ist, erhält in Schulbüchern eine klare Antwort: Er ist das Verfassungsorgan, das Gesetze beschließt, den Haushalt verabschiedet und die Regierung kontrolliert. Was das im Alltag der 630 Abgeordneten bedeutet, ist deutlich vielschichtiger.
Gesetzgebung und Ausschussarbeit
Der Großteil der parlamentarischen Arbeit findet nicht im Plenum statt, sondern in den rund 24 Fachausschüssen. Dort werden Gesetzentwürfe beraten, Expertinnen und Experten gehört und Kompromisse ausgehandelt. Das Plenum – die große Sitzung aller Abgeordneten im Plenarsaal – ist oft nur die Bühne für Entscheidungen, die längst vorbereitet wurden.
Jeder Abgeordnete gehört mindestens einem Ausschuss an, viele sind in mehreren aktiv. Wer im Ausschuss für Gesundheit sitzt, beschäftigt sich mit Krankenhausreformen und Arzneimittelzulassungen; wer im Verteidigungsausschuss ist, befasst sich mit Rüstungsvorhaben und Auslandseinsätzen. Die Haushaltsdebatte, in der auch der Bundeshaushalt 2025 beschlossen wird, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bundestages insgesamt.
Freies Mandat und Fraktionsdisziplin
Artikel 38 des Grundgesetzes garantiert das freie Mandat: Abgeordnete sind an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet. In der Praxis sieht das anders aus. Fraktionen koordinieren ihr Abstimmungsverhalten, und wer dauerhaft gegen die Fraktion stimmt, riskiert seinen Listenplatz bei der nächsten Wahl. Die Spannung zwischen dem verfassungsrechtlichen Ideal und der politischen Realität ist ein Dauerthema in der Parlamentarismusforschung.
Abgeordnete sind laut Grundgesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet – in der Praxis prägt die Fraktionsdisziplin die meisten Abstimmungen.
Daneben erfüllen Abgeordnete eine wichtige Repräsentationsfunktion: Sie halten Bürgersprechstunden ab, bearbeiten Anfragen aus dem Wahlkreis und sind Ansprechpartner zwischen Staat und Bevölkerung. Gerade Direktkandidaten, die einen Wahlkreis persönlich vertreten, investieren viel Zeit in diese lokale Verankerung.
Finanzierung des Parlaments: Diäten und Transparenz im 21. Bundestag
Die Arbeit von 630 Abgeordneten ist nicht umsonst zu haben – und das ist auch gut so. Ein professionell arbeitendes Parlament braucht Ressourcen. Wer diese Kosten bewertet, sollte sie in Relation zur staatlichen Handlungsfähigkeit setzen, die ein funktionierendes Parlament erst ermöglicht.
Abgeordnetendiät und Aufwandspauschalen
Die monatliche Abgeordnetenentschädigung – landläufig als Diät bezeichnet – beträgt seit Juli 2025 rund 11.833,47 Euro brutto. Sie ist an die Entwicklung der Nominallöhne in Deutschland gekoppelt und wird automatisch angepasst, ohne dass der Bundestag jährlich explizit darüber abstimmt. Dieses Verfahren soll politisch motivierte Selbstbedienung verhindern.
Hinzu kommt eine steuerfreie Kostenpauschale von derzeit rund 4.560 Euro monatlich, die Ausgaben für das Wahlkreisbüro, Reisen und Repräsentation abdeckt. Darüber hinaus stehen jedem Abgeordneten Mittel für bis zu fünf Mitarbeitende zur Verfügung – sowohl im Berliner Bundestagsbüro als auch im Wahlkreisbüro. Das Gesamtbudget für Mitarbeiter liegt bei rund 26.000 Euro monatlich pro Mandat.
Kosten des Parlaments im Überblick
Die Verkleinerung des Bundestages auf 630 Sitze spart dem Steuerzahler erhebliche Summen. Grob gerechnet bedeuten 106 Mandate weniger (gegenüber dem 20. Bundestag) Einsparungen von über 100 Millionen Euro pro Wahlperiode allein bei Personal- und Sachkosten.
Wer den Zusammenhang zwischen Parlamentskosten und Staatsfinanzen tiefer verstehen möchte, findet in der Erklärung zum Was ist der Bundeshaushalt? eine nützliche Grundlage für den größeren Kontext staatlicher Ausgaben.
Transparenz und öffentliche Kontrolle
Alle Nebeneinkünfte der Abgeordneten müssen transparent gemeldet und auf der Bundestagswebsite veröffentlicht werden. Das System unterscheidet zwischen drei Stufen: bis 3.500 Euro monatlich, bis 7.000 Euro oder darüber. Kritiker fordern eine vollständige Offenlegung auf Euro-Cent-Basis, wie sie in einigen anderen EU-Ländern bereits gilt. Befürworter des aktuellen Systems sehen darin einen ausreichenden Kompromiss zwischen öffentlichem Interesse und privatem Datenschutz.
Die parlamentarische Demokratie lebt nicht zuletzt von Vertrauen – und Vertrauen entsteht durch Transparenz. Dass die Größe des Bundestages, die Diäten und die Besetzung der Ausschüsse öffentlich einsehbar sind, ist ein wichtiger Baustein dieser Rechenschaftspflicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag aktuell?
- Der 21. Deutsche Bundestag, der seit der Wahl im Februar 2025 amtiert, hat exakt 630 Abgeordnete. Diese Zahl ist durch die Wahlrechtsreform von 2023 als feste Obergrenze gesetzlich verankert.
- Warum wurde der Bundestag verkleinert?
- Der Bundestag war durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf bis zu 736 Sitze angewachsen, was ihn zum größten frei gewählten Parlament der Welt machte. Die Wahlrechtsreform 2023 führte das Prinzip der Zweitstimmendeckung ein: Keine Partei erhält mehr Sitze, als ihr das Zweitstimmenergebnis zuspricht. Damit entfallen Überhangmandate grundsätzlich.
- Wie viele Sitze hat der neue Bundestag 2025?
- Der neue, 21. Bundestag hat seit der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 genau 630 Sitze. Das ist die erste Wahl, bei der das reformierte Wahlrecht vollständig angewendet wurde.
- Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der tatsächlichen Größe des Bundestags?
- Bis zur Reform 2023 konnte die tatsächliche Größe des Bundestages deutlich über der gesetzlichen Regelgröße (früher 598 Sitze) liegen, weil Überhang- und Ausgleichsmandate hinzukamen. Seit der Reform beträgt die gesetzliche Obergrenze 630 Sitze – und diese wird durch die Zweitstimmendeckung auch in der Praxis eingehalten. Gesetzliche und tatsächliche Größe sind damit erstmals identisch.
- Wie hoch ist der Frauenanteil im aktuellen Bundestag?
- Im 21. Bundestag liegt der Frauenanteil bei rund 32,4 Prozent, was etwa 204 von 630 Abgeordneten entspricht. Deutschland liegt damit im europäischen Mittelfeld; Länder wie Schweden und Norwegen erreichen Werte von über 45 Prozent.
- Wie viele Abgeordnete gehören einer Fraktion an?
- Im 21. Bundestag gehört die große Mehrheit der 630 Abgeordneten einer Fraktion an. Eine Fraktion benötigt mindestens fünf Prozent der Parlamentssitze (also mindestens 32 Mandate) oder drei Direktmandate. Einzelne Abgeordnete können fraktionslos bleiben und verlieren damit Redezeiten und Ausschussstellen.