Politik

Das neue Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung

Das Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung reformiert deutsche Behörden grundlegend. Wir erklären OZG 2.0, das Once-Only-Prinzip und was Bürger davon haben.

Von Inge Höger 8 Min. Lesezeit

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Das Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung markiert einen der tiefgreifendsten Einschnitte in die deutsche Behördenlandschaft seit Jahrzehnten. Wer kennt es nicht: stundenlanges Warten im Amt, Formulare in dreifacher Ausfertigung, Stempel auf Stempel — und das alles für einen Vorgang, der andernorts längst per Mausklick erledigt wird. Deutschland will diesen Zustand endlich hinter sich lassen, und das neue Gesetz soll dafür das Fundament legen.

Status Quo: Warum ein neues Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung notwendig wurde

Wer die Debatte um die digitale Verwaltung in Deutschland verfolgt, stößt unweigerlich auf eine ernüchternde Bilanz. Laut dem EU-weiten eGovernment-Benchmark-Report der Europäischen Kommission landete Deutschland jahrelang im hinteren Mittelfeld — weit hinter Estland, Dänemark oder Österreich, die Behördengänge für ihre Bürger schon längst vollständig digitalisiert haben.

Der Grund für diesen Rückstand ist struktureller Natur: In einem föderalen System wie dem deutschen müssen Bund, 16 Bundesländer und mehr als 10.000 Kommunen ihre Verwaltungsprozesse koordinieren. Bislang fehlte es an einer verbindlichen rechtlichen Grundlage, die alle Ebenen zwingt, mitzumachen. Das erste Onlinezugangsgesetz (OZG) von 2017 versuchte genau das — mit mäßigem Erfolg. Bis Ende 2022 sollten 575 Verwaltungsleistungen online verfügbar sein; de facto waren es deutlich weniger, und viele davon nur auf dem Papier.

Zugleich hat sich die gesellschaftliche Erwartungshaltung verändert. Bankgeschäfte, Steuererklärungen, Arzttermine — vieles läuft heute digital. Bürgerinnen und Bürger fragen zu Recht: Warum kann ich meine Ummeldung nicht genauso unkompliziert erledigen wie eine Online-Überweisung? Dieser gesellschaftliche Wandel in Deutschland erzeugt politischen Druck — und hat letztlich den Anstoß für das neue Gesetzgebungsvorhaben gegeben.

Vom OZG zum OZG 2.0: Die rechtlichen Grundlagen der Verwaltungsmodernisierung

Das ursprüngliche Onlinezugangsgesetz von 2017 war ein erster wichtiger Schritt, aber kein ausreichender. Es legte fest, dass Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Portalverbünde digital anbieten müssen — doch Sanktionen bei Nichteinhaltung gab es nicht, und die technische Umsetzung blieb den einzelnen Akteuren weitgehend selbst überlassen. Das Ergebnis war ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Lösungen, inkompatiblen Systemen und unklaren Zuständigkeiten.

Das OZG-Änderungsgesetz, das 2024 verabschiedet wurde und als OZG 2.0 bekannt ist, reagiert auf genau diese Schwächen. Erstmals werden verbindliche Standards für Interoperabilität eingeführt: Systeme verschiedener Behörden sollen miteinander kommunizieren können, ohne dass Bürgerinnen und Bürger dieselben Daten immer wieder neu eingeben müssen. Das ist keine Kleinigkeit — sondern die technische Voraussetzung dafür, dass Verwaltung im digitalen Zeitalter wirklich funktioniert.

Flankiert wird das OZG 2.0 durch das bereits 2013 in Kraft getretene E-Government-Gesetz (EGovG), das Bundesbehörden zur elektronischen Kommunikation verpflichtet, sowie durch das Registermodernisierungsgesetz von 2021, das die technischen Grundlagen für die Verknüpfung staatlicher Register schafft. Zusammen bilden diese drei Gesetzeswerke das rechtliche Rückgrat der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Welche konkreten Beschlüsse die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gefasst hat, lässt sich bei den aktuellen Kabinettsitzungen der Bundesregierung nachlesen.

Zentrale Neuerungen: Das Ende der Zettelwirtschaft in deutschen Behörden

Was ändert sich konkret für Bürgerinnen und Bürger? Der wohl bedeutendste Wandel betrifft das sogenannte Once-Only-Prinzip: Wer der Verwaltung seine Daten — etwa Geburtsort, Wohnadresse oder Familienstand — einmal mitgeteilt hat, soll sie künftig nicht mehr bei jeder neuen Behörde erneut einreichen müssen. Stattdessen werden Behörden diese Angaben bei den zuständigen Registern direkt abfragen, sofern die betreffende Person eingewilligt hat.

Das klingt simpel, ist technisch aber hochkomplex. Deutschland unterhält derzeit Hunderte voneinander getrennte Register — vom Einwohnermelderegister über das Handelsregister bis hin zum Fahrzeugregister. Diese miteinander kompatibel zu machen, ist eine IT-Aufgabe von gewaltigen Ausmaßen. Das Registermodernisierungsgesetz steckt den Rahmen dafür ab; die konkrete Umsetzung läuft noch und wird voraussichtlich bis 2029 abgeschlossen sein.

Ebenfalls neu: Verwaltungsprozesse, die bislang zwingend einen persönlichen Behördenbesuch erforderten, sollen schrittweise digital abgewickelt werden können. Wer einen Personalausweis beantragt, eine Baugenehmigung einholt oder sein Gewerbe anmeldet, soll dies zunehmend online tun können — ohne Warteschlange, ohne Stempelkissen. Die Digitalisierung in der Schule zeigt, wie tiefgreifend dieser Wandel bereits in anderen gesellschaftlichen Bereichen angekommen ist; nun soll er auch die Verwaltung vollständig erfassen.

Ein weiterer zentraler Baustein ist die Stärkung des bundesweiten Portalverbunds. Über das sogenannte „einer für alle"-Prinzip (EfA) soll eine einmal von einem Bundesland entwickelte digitale Lösung für eine bestimmte Verwaltungsleistung von allen anderen Ländern nachgenutzt werden können. Das spart Ressourcen und verhindert, dass 16 Länder dasselbe Rad neu erfinden.

Herausforderungen und Hürden: Datenschutz und IT-Sicherheit im Fokus

Mehr Digitalisierung bedeutet zwangsläufig mehr Datenaustausch — und damit auch mehr Angriffsfläche für Datenmissbrauch und Cyberkriminalität. Diese Spannung ist einer der neuralgischen Punkte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Einerseits verlangt das Once-Only-Prinzip, dass Behörden Daten zentral vorhalten und untereinander teilen; andererseits schreiben die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz strenge Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten vor.

Das OZG 2.0 versucht, diese Spannung aufzulösen, indem es das Einwilligungsprinzip stärkt: Bürgerinnen und Bürger müssen aktiv zustimmen, bevor ihre Daten zwischen Behörden ausgetauscht werden dürfen. Außerdem werden technische Standards für die sichere Datenübertragung — darunter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung — verbindlich vorgeschrieben.

Dennoch bleibt IT-Sicherheit eine ernsthafte Herausforderung. Die aktuellen Bedrohungslagen für Deutschland verdeutlichen, dass staatliche IT-Infrastrukturen zunehmend im Visier von Hackergruppen stehen — sowohl kriminellen als auch staatlich gesteuerten. Der Angriff auf den Bundestag 2015 oder die wiederholten Attacken auf kommunale Verwaltungen in den Jahren 2020 bis 2023 zeigen, dass diese Bedrohung real ist.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) spielt deshalb eine wachsende Rolle: Es definiert die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für alle digitalen Verwaltungsangebote und prüft deren Einhaltung. Ohne BSI-Zertifizierung darf kein neues digitales Verwaltungsportal in Betrieb gehen. Das verzögert zwar manchen Rollout — schützt aber gleichzeitig vor den folgenreichen Datenpannen, die andere Länder teuer bezahlt haben.

Zahlen zur Lage der deutschen Verwaltungsdigitalisierung:

  • Über 10.000 Kommunen müssen ihre IT-Systeme auf Interoperabilität umrüsten
  • Schätzungsweise 6 Milliarden Euro wurden seit 2020 in die OZG-Umsetzung investiert
  • Mehr als 300 Verwaltungsleistungen sind bundesweit bereits digital verfügbar (Stand: Anfang 2025)
  • Das BSI registrierte 2023 über 2.000 Cybervorfälle mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung

Ausblick: Wann wird die digitale Verwaltung für alle Bürger spürbar?

Die entscheidende Frage lautet: Wann merken Bürgerinnen und Bürger wirklich etwas von alledem? Ehrlich gesagt: Das ist ein langer Weg, und es wäre unredlich, ihn kleinzureden. Die rechtlichen Grundlagen sind gelegt, die Finanzierung durch den Bund ist zugesagt — allein zwischen 2020 und 2025 flossen rund drei Milliarden Euro aus dem Konjunkturprogramm in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Wie diese Mittel im Kontext des Bundeshaushalts 2025 eingebettet sind, zeigt die Dimension des Vorhabens.

Einige Praxisbeispiele machen bereits Mut: Das Baukindergeld wurde vollständig digital beantragt; die Ummeldung des Wohnsitzes ist in mehreren Bundesländern bereits online möglich; in Bayern und Hamburg können viele Gewerbeanmeldungen komplett digital abgewickelt werden. Das sind keine Kleinigkeiten, sondern konkrete Entlastungen für Millionen von Menschen.

Das Once-Only-Prinzip soll bis 2029 bundesweit vollständig umgesetzt sein — das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger spätestens dann bei der Ummeldung, beim Elterngeldantrag oder bei der KFZ-Zulassung nicht mehr dieselben Dokumente mehrfach einreichen müssen. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, hängt von der Konsequenz ab, mit der Bund, Länder und Kommunen die technische Umsetzung vorantreiben.

„Die Verwaltung der Zukunft ist nicht das Amt, das man meidet, sondern der Service, den man kaum bemerkt — weil er einfach funktioniert."

Letztlich ist das Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Entlastung von Menschen und Unternehmen. Jede Stunde, die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr im Warteraum verbringen; jedes Formular, das nicht mehr doppelt ausgefüllt werden muss — das ist gewonnene Zeit und vermiedener Frust. Gemessen an diesem Maßstab wird die digitale Verwaltung in Deutschland zu einer der bedeutendsten Modernisierungsaufgaben der kommenden Jahre.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen

Was ist das Ziel des Gesetzes zur Digitalisierung der Verwaltung?
Das Gesetz soll Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichten, Verwaltungsleistungen digital anzubieten und ihre IT-Systeme interoperabel zu gestalten. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürgern unnötige Behördengänge und Mehrfacheingaben von Daten zu ersparen.
Welche Leistungen müssen Behörden künftig online anbieten?
Das OZG 2.0 sieht vor, dass alle wesentlichen Verwaltungsleistungen — von der Ummeldung über die Gewerbeanmeldung bis zum Elterngeldantrag — digital verfügbar sein müssen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise bis 2029.
Was bedeutet das 'Once-Only-Prinzip' für Bürger?
Das Once-Only-Prinzip bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger ihre persönlichen Daten der Verwaltung nur einmal mitteilen müssen. Danach können Behörden diese Informationen — nach Einwilligung — direkt bei den zuständigen Registern abfragen, ohne dass Dokumente erneut eingereicht werden müssen.
Ist die digitale Verwaltung sicher vor Hackerangriffen?
Das OZG 2.0 schreibt verbindliche IT-Sicherheitsstandards vor, darunter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung. Alle Portale müssen vom BSI zertifiziert werden. Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber die gesetzlichen Anforderungen setzen die Messlatte deutlich höher als bisher.
Wann tritt das OZG 2.0 vollständig in Kraft?
Das OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0) wurde 2024 verabschiedet. Die vollständige Umsetzung aller Maßnahmen — insbesondere des Once-Only-Prinzips und der Registermodernisierung — ist bis 2029 geplant.
Muss ich Behördengänge weiterhin zwingend persönlich erledigen?
Immer weniger. Viele Leistungen wie Ummeldungen, Gewerbeanmeldungen oder Kindergeldanträge können bereits jetzt in mehreren Bundesländern online abgewickelt werden. Das OZG 2.0 verpflichtet alle Behörden, diesen Ausbau systematisch voranzutreiben.